Mietbedingungen

§ 1 Vertragsgrundlage und Mietpreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Streichinstrumenten und Zubehör (nachfolgend „Mietsache“) durch Geigenbau Daniel Lipkanov (nachfolgend „Vermieter“) an den im Mietvertrag genannten Mieter.

(2) Es gilt der im Mietvertrag angegebene monatliche Mietbetrag. Der Mietpreis richtet sich nach der Art und Größe des Instruments gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters.

(3) Wechsel der Instrumentengröße: Wird die Mietsache im Laufe des Mietverhältnisses gegen ein Instrument einer anderen Größe getauscht, gilt ab dem Zeitpunkt des Wechsels der zu diesem Zeitpunkt gültige Mietpreis der neuen Größe.

§ 2 Versand und Transport

(1) Die Mietsache kann in der Werkstatt des Vermieters abgeholt oder auf Wunsch versendet werden. Bei Versand von Geige oder Bratsche beträgt die Versandpauschale 20 € je Sendung.

(2) Der Mieter trägt die Verantwortung für eine sachgerechte Verpackung bei der Rücksendung. Für Transportschäden infolge unsachgemäßer Verpackung durch den Mieter haftet der Mieter.

§ 3 Mietdauer und Kündigung

(1) Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate ab Vertragsbeginn. Während dieser Zeit ist das Mietverhältnis nicht ordentlich kündbar.

(2) Gibt der Mieter die Mietsache vor Ablauf der Mindestmietdauer zurück, werden die für die verbleibende Mindestmietdauer noch ausstehenden Mietbeträge sofort in einer Summe per SEPA-Lastschrift eingezogen.

(3) Die Kündigung wird ausschließlich durch Rückgabe des vollständigen Instrumenten-Sets wirksam — entweder persönlich in der Werkstatt des Vermieters oder durch Einsendung des vollständigen Sets. Das Mietverhältnis endet, sobald der Vermieter die zurückgegebene Mietsache geprüft und deren Vollständigkeit sowie ordnungsgemäßen Zustand bestätigt hat.

(4) Eine Kündigung per E-Mail, Telefon oder sonstiger Vorankündigung ohne Rückgabe der Mietsache ist nicht möglich. Bis zur geprüften Rückgabe läuft das Mietverhältnis weiter und der Mietbetrag bleibt geschuldet.

§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug

(1) Der Mietbetrag ist monatlich im Voraus fällig und wird per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto des Mieters eingezogen. Der Mieter erteilt hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat.

(2) Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, für jede Mahnung eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 € sowie die tatsächlich angefallenen Rücklastschriftkosten in Rechnung zu stellen; dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Zusätzlich kann der Vermieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) verlangen.

(3) Bei erheblichem oder fortgesetztem Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung fristlos zu kündigen und die Herausgabe der Mietsache zu verlangen.

§ 5 Pflege, Wartung und Verschleiß

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Feuchtigkeit, Hitze und sonstigen schädlichen Einflüssen zu schützen.

(2) Verschleiß: Übliche Verschleißteile, insbesondere Saiten und Bogenbehaarung, sind vom Mieter zu tragen. Erforderlicher Ersatz dieser Teile wird dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Wartungs-, Einstell- und Reparaturarbeiten an der Mietsache dürfen ausschließlich durch den Vermieter vorgenommen werden. Eigenmächtige Eingriffe oder Reparaturen durch Dritte sind nicht gestattet.

§ 6 Haftung für Schäden, Verlust und Diebstahl

(1) Der Vermieter unterhält für die Mietsache keine Versicherung. Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden an der Mietsache, einschließlich mutwilliger Beschädigung.

(2) Bei einem reparablen Schaden (z. B. gebrochener Steg, Riss) trägt der Mieter die Kosten der Instandsetzung nach Aufwand (Arbeitszeit und Material).

(3) Bei einem Totalschaden sowie bei Verlust oder Diebstahl der Mietsache ersetzt der Mieter den im Mietvertrag vermerkten Wiederbeschaffungswert des Instruments.

(4) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Schaden sowie Verlust oder Diebstahl der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.

§ 7 Mietkauf-Anrechnung

(1) Erwirbt der Mieter ein Instrument aus dem regulären Verkaufssortiment des Vermieters, werden ihm die bis dahin gezahlten Monatsmieten auf den Kaufpreis angerechnet, höchstens jedoch zwölf Monatsmieten.

(2) Ein Anspruch auf Anrechnung besteht nicht, soweit der Mieter mit Mietzahlungen in nicht nur unerheblichem oder wiederholtem Maße in Verzug war oder Mietzahlungen ausgefallen sind. Hochwertige Einzelinstrumente sowie Instrumente in Kommission sind von der Anrechnung ausgenommen. Ein Anspruch auf Barauszahlung der Anrechnung besteht nicht.

(3) Eine darüber hinausgehende Anrechnung kann der Vermieter im Einzelfall gewähren; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 8 Mitteilungspflichten des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Änderungen seiner Anschrift, Bankverbindung oder sonstiger für das Mietverhältnis wesentlicher Daten unverzüglich mitzuteilen.

(2) Schäden, Mängel oder Auffälligkeiten an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

§ 9 Datenschutz

Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Mieters ausschließlich zur Durchführung des Mietverhältnisses und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO). Die Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Textform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.